Hilfen zum Lernen

ganzheitlich - kompetent - individuell 



Kooperation mit dem Jugendamt nach § 35 a SGB VIII

Ist Ihr Wohnort Frankfurt am Main?

Haben Sie die Zusage, dass für Ihr Kind im Rahmen des § 35 a SGB VIII die Kosten für eine LRS-Therapie durch das Jugendamt übernommen wird?

Sie suchen nach einen Therapieplatz?

Dann können Sie gerne bei mir anfragen, ich bin mit meiner Praxis "Hilfen zum Lernen" als Leistungserbringer des Jugendamtes Frankfurt am Main gelistet. Die Therapiestunden finden in dem Fall im Nordend oder ggf. online statt. 

Für das Jugendamt Gelnhausen wird gerade geprüft, ob eine Leistungsübernahme für eine Therapie bei LRS und Dyskalkulie erfolgen kann.